Verbindungslehrer*in

Ob Verbindungslehrer*in oder Vertrauenslehrer*in – ihre Aufgabe ist die selbe. Sie sind für euch Schüler*innen die Ansprechpartner*innen, wenn es Probleme mit Lehrer*innen oder Mitschüler*innen gibt oder wenn ihr Fragen zum Unterricht habt.

Ebenfalls sind die Verbindungslehrer*innen sehr eng mit der SV verbunden. Sie stehen den Schulsprecher*innen mit Rat und manchmal auch Tat zur Seite. Es hat sich an anderen Schulen bewährt, dass sich zumindest die Schulsprecher*innen regelmäßig mit den Verbindungslehrer*innen und der Schulleitung zusammensetzen und sich gegenseitig über neue Ereignisse informieren. Solch ein Treffen sollte mindestens ein- bis zweimal im Monat stattfinden.

Zudem können die Verbindungslehrer*innen den SV-Sitzungen beiwohnen und euch bei der ein oder anderen Entscheidung ihren Rat mit auf den Weg geben. Das kann manchmal sehr hilfreich sein, da sie ihre Lehrerkolleg*innen sehr gut kennen und ihr somit unnötigen Ärger vermeiden könnt.

Wahl

Im Schulgesetz ist je nach Bundesland festgelegt, wie viele Verbindungslehrer*innen gewählt werden dürfen und wer die Verbindungslehrer*innen wählen darf. Meistens sind dies nur die Klassensprecher*innen. Wann die Wahl stattfinden muss, ist in den wenigsten Fällen geregelt. Da die Verbindungslehrer*innen jedoch bei der Planung und Durchführung der Schulsprecher*innenwahl, der Wahl des Kassenwartes und derArbeitsgruppen-Sprecher eine wichtige Rolle spielen, sollten diese schon früher gewählt werden.

Es hat sich bewährt, dass die Schulsprecher*innen etwa vier Wochen vor Beginn der Sommerferien im Lehrerzimmer eine Lehrerliste ausgehängen. Wer als Lehrer*in keine Lust auf den Job der Verbindungslehrer*in hat, sollte sich von der Liste streichen. Drei Wochen vor Beginn der Sommerferien wird dann eine SV-Sitzung abgehalten. Aus den noch übrigen Lehrer*inne wird dann gewählt. Die beiden Lehrer*innen mit den meisten Stimmen werden die Verbindungslehrer*innen.

An manchen Schulen wird auch jeweils eine weibliche und eine männliche Lehrkraft gewählt, damit es sowohl für die Mädchen als auch für die Jungen eine*n Ansprechpartner*in gibt. Es gibt auch die Möglichkeit Verbindungslehrer*innen gleich für zwei Jahre zu wählen. Somit ist gewährleistet, dass bereits zum Ende des Schuljahres die Verbindungslehrer*innen für das neue Schuljahr fest stehen und diese dann zu Beginn des neue Schuljahres die übrigen Wahlen leiten können.

Rechte und Pflichten

Eine gute SV-Arbeit hängt maßgeblich von den engagierten Schüler*innen ab. Ihre Motivation, ihre Ideen, ihre Kreativität und ihr Organisationstalent machen die SV erst erfolgreich. Aber es kommt auch auf die Verbindungslehrer*innen an. Ihre Bereitschaft sich längerfristig in der SV zu engagieren, garantiert euch Kontinuität und Nachhaltigkeit. Ein*e Verbindungslehrer*in steht oft zwischen den Schüler*innen und ihren Kolleg*innen. Daher muss sie ein*e gute*r Vermittler*in sein, die neutral und offen, sowie fair mit beiden Seiten umgeht.

Die Verbindungslehrer*in sollte daher...

  • die Schulsprecher*innen und die SV mit Rat und Tat unterstützen
  • darauf achten, dass die SV-Arbeit kontinuierlich fortgesetzt werden kann
  • bei den SV-Sitzungen und an der SV-Tagung anwesend sein
  • sich regelmäßig mit den Schulsprecher*innen treffen
  • bei der ein oder anderen Aktion auch mal die Aufsicht übernehmen oder zumindest helfen Aufsichten zu finden
  • eine gute Kenntnis in rechtlichen Fragen (Schulgesetz, SV-Verordnung, usw.) haben, um die Schüler*innen bei rechtlichen Fragen oder Fragen der Mitbestimmungsmöglichkeiten beraten zu können
  • allen SVlern beratend zur Seite stehen (z.B. den Schulsprecher*innen bei Sitzungvorbereitungen, der Protokollant*in bei der Anfertigung eines Protokolls oder dem Kassenwart bei Finanzfragen)
  • über alle Veranstaltungen der SV und deren Stand informiert werden
  • die SV bei der Planung, Genehmigung und Organisation von Aktionen und Projekten unterstützen
  • die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zur Klassensprecher*in und Schulsprecher*in unterstützen
  • bei Tagesordnungspunkten, die die SV betreffen auch beratend an Sitzungen der Schulkonferenz teilnehmen
  • ein Teilnahmerecht bei Lehrer*innenkonferenzen aller Art besitzen
  • Schüler*innen bei einzelnen Problemen beraten und Hilfestellung geben
  • in Konfliktfällen vermitteln
  • in bestimmen Fällen (z. B. Drogenfällen) ihre Schweigepflicht einhalten

Zudem erhalten Verbindungslehrer in Absprache mit der Schulleitung eine Reduzierung ihrer Unterrichtsstunden.