Aufsicht

Ein wichtiges und sehr sensibel zu behandelndes Thema ist die Aufsicht bei Aktionen und Projekten in der Schule. Oftmals können SV-Projekte nicht stattfinden, da kein Aufsichtslehrer zur Verfügung steht. Damit ihr trotzdem eine Aktion durchführen könnt, haben wir euch hier ein paar Hinweise zum Thema Aufsicht.

Aufsicht durch Eltern

Eltern dürfen nach Genehmigung der Schulleitung Aufsicht über Schulaktionen übernehmen. Damit der Versicherungsschutz greift, müssen sie eine Aufsichts-Erklärung unterschreiben, die bei der Schulleitung hinterlegt wird. Sollten sie Schüler mit dem Privat-PKW befördern, so muss vor Antritt der Fahrt das Kennzeichen angegeben werden, damit das Auto versichert ist. Da es hier jedoch je nach Versicherungen Abweichungen geben kann, bitte vorher bei der Schule erkundigen.

Aufsicht durch volljährige Schüler

Schüler über 18 Jahren dürfen grundsätzlich die Aufsicht über Schulveranstaltungen übernehmen, wenn Sie vorher eine Aufsichts-Erklärung unterschrieben haben und die Schulleitung ihre Zustimmung gibt. Es ist der Schulleitung freigestellt eine Person über 18 Jahre als Aufsichtsperson einzusetzen oder nicht. Hier kommt es auch oft auf das nötige Vertrauen an.

Aufsicht durch Schüler über 16

Schüler über 16 Jahre dürfen unter gewissen Voraussetzungen auch die Aufsicht über schulinterne Veranstaltungen übernehmen. Hierfür muss der betroffene Schüler ebenfalls eine Aufsichts-Erklärung unterschreiben. Diese muss jedoch auch von den Eltern des Schülers unterschreiben werden. Alleinig die Schulleitung entscheidet darüber, welche Schüler über 16 Jahre sie Aufsicht machen lässt und welche nicht. Für die Aufsicht beim Pausenradio oder bei der Beaufsichtigung eurer Waffelaktion reicht der Schulleitung in der Regel ein Schüler über 16 Jahre, da hier die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls gering ist. Bei einem größeren Schulkonzert wird sie jedoch (zu Recht!) eine erwachsene Aufsichtsperson verlangen. Sollte die Schulleitung dennoch Bedenken haben, fragt ob Schüler, die noch keine 18 Jahre alt sind, zumindest dann Aufsicht führen dürfen, wenn ein Lehrer „in greifbarer Nähe“ ist. (z.B. im Lehrerzimmer oder der Hausmeister in der Hausmeisterwohnung nebenan).

Aufsicht durch Schüler unter 16

Schüler unter 16 Jahren dürfen offiziell leider keine Aufsicht übernehmen. Hier muss immer ein Lehrer in der Nähe sein.

Es gibt jedoch in manchen Bundesländern auch Modelle, bei denen Jugendliche unter 16 Jahren Aufsicht übernehmen dürfen. Voraussetzung dafür ist eine Qualifikation, wie zum Beispiel die Jugendleiterkarte (juleica). Das letzte Wort hat aber immer noch die Schulleitung. Also bevor ihr Aufsicht übernehmt, solltet ihr mit der Schulleitung sprechen und ihr klar machen, dass ihr die nötige Qualifikation und die nötige geistige Reife für die Aufsicht mitbringt.

Einweisung in Aufsichtstätigkeit

Grundsätzlich sollte jeder Schüler, der Aufsicht macht, vorher eine Einweisung von der Schulleitung erhalten, bei der ihm seine Rechte und Pflichten ausführlich erklärt werden. Zudem ist es sinnvoll, wenn die betroffenen Schüler einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben und von der Schulleitung eine Einweisung erhalten, wer im Notfall zu informieren ist.

Mit diesen Tipps könnt ihr auch gerne zu eurer Schulleitung gehen und gemeinsam Lösungen suchen, wie möglichst viele eurer Aktionen stattfinden können. Denn es wäre doch echt schade, wenn es an der Aufsicht scheitert. Natürlich muss die Sicherheit immer an erster Stelle stehen, es gibt jedoch gute Kompromissvorschläge, die durchaus hohen Sicherheitsstandards entsprechen und die auch für die Schulleitung rechtlich tragbar sind.

Die Vorlage einer Aufsichtserklärung findet ihr hier.