Kassenwart

Der Kassenwart ist nichts anderes als der Finanzminister eurer SV. Natürlich könnten auch die Schülersprecher die finanzielle Verwaltung der SV übernehmen, jedoch sprechen mehrere Gründe dafür, dass dies eine separate Person übernimmt: Zum Einen werden dadurch die Schülersprecher entlastet, zum Anderen ist es auch gut, wenn die Entscheider und die Verwalter des Geldes getrennt sind, um eine doppelte Kontrolle zu haben. Daher empfehlen wir, dass jede SV mindestens einen Kassenwart wählt.

Wahl

Da der Kassenwart laut Schulgesetz nicht zwingend vorgeschrieben ist, können die Mitglieder der SV auf ihrer SV-Sitzung mit einfacher Mehrheit einen Kassenwart aus ihrer Mitte wählen. Allerdings sollte der oder die Gewählte eine vertrauenswürdige Person sein, die den Job als Kassenwart sehr sorgfältig und zuverlässig ausführt. Die Verbindungslehrer und Schülersprecher sollten sich ein Veto-Recht vorbehalten.

Rechte und Pflichten

Der Kassenwart sollte...

  • zuverlässig und ehrlich sein
  • mindestens die 9. Klasse erreicht haben, um ausreichend Mathematik-Kenntnisse zu besitzen
  • die Finanzen der SV jederzeit im Blick haben
  • Zugriff auf ein Konto haben (oft kann ein Konto auf den Namen der Schule laufen und der Kassenwart kann sich eine Bevollmächtigung für das Konto ausstellen lassen)
  • eine Handkasse anlegen, mit der er Kleinbeträge auslegen kann
  • alle Ein- und Ausnahmen nach den Regeln der Buchhaltung sauber dokumentieren. Schließlich darf kein Beleg verloren gehen – sonst stimmt eure SV-Kasse nicht mehr. Dabei kann euch ein Paginierstempel helfen: Alle Rechnungen und andere Buchungsunterlagen bekommen direkt eine fortlaufende Nummer aufgestempelt. Gibt es nun Fragen von den Schülersprechern oder aus der SV zu einer Buchung, könnt ihr ganz einfach den dazugehörigen Beleg heraussuchen und alle offenen Fragen klären.
  • ein Veto einlegen dürfen, wenn mit einer von der SV-Sitzung genehmigten Ausgabe die SV in Geldschwierigkeiten geraten würde
  • am Ende des Jahres einen Abschlussbericht vorlegen und von der Schulleitung oder den Verbindungslehrern prüfen lassen (Kassenprüfer müssen schon zu Beginn des Schuljahres festgelegt werden)
  • sich am Ende des Schuljahres (wenn die Kassenprüfung keine Unregelmäßigkeiten ergeben hat) von der SV-Versammlung entlasten lassen
  • ein Abrechnungsformular erstellen, mit dem andere Mitglieder der SV ihre Auslagen wieder zurück bekommen. Darauf ist anzugeben für was das Geld ausgegeben wird. Zwingend nötig ist auch der Kassenbeleg. Zudem muss die Ausgabe vorher von der SV-Sitzung genehmigt worden sein.

Jeder Kassenwart sollte sich im Klaren darüber sein, dass er mitunter den verantwortungsvollsten Job innerhalb der SV hat. Daher muss er unbedingt die SV-Kasse sauber führen. Ebenfalls empfehlen wir, dass jeder Kassenwart zu Beginn seiner Amtszeit einen von der SV bezahlten Buchhaltungs-Kurs an einer Volkshochschule besucht.