Mitmachen Ehrensache

Jobben für einen guten Zweck

Die Idee ist einfach und gut: Jugendliche suchen sich selbstständig einen Arbeitgeber ihrer Wahl und jobben dort am „Internationalen Tag des Ehrenamts“, den 5. Dezember. Sie verzichten auf ihren Lohn und spenden das Geld jeweils regional ausgewählten „guten Zwecken“. Das sind in der Regel Projekte der Jugendarbeit, die von Jugendlichen selbst ausgewählt werden, können aber auch gemeinnützige Zwecke aller Art sein.

Wenn ihr als SV das Projekt an eurer Schule verbreiten wollt, dann könnt ihr als so genannte „Botschafter/innen“ aktiv werden. Botschafter sind Diplomaten im Auftrag des Projektes. Sie sind überzeugt von dem Konzept und helfen dabei mit, dass möglichst viele Jugendliche davon erfahren (in der Schule, im Verein und in der Freizeit). Wenn ihr als Botschafter tätig seid, dann erhaltet ihr ein Zeugnis eurer Tätigkeit für den „Qualipass“, der später bei Bewerbungen beigelegt werden kann.

Die Aktion findet bisher in ganz Baden-Württemberg statt.

Zeitplan

  • Anfang / Mitte Oktober
    Zustimmung der Schulleitung zur Durchführung der Bildungsaktion einholen
  • Oktober / Anfang November
    Information über die Bildungsaktion in der Gesamtlehrerkonferenz und / oder SV-Konferenz
  • Ende Oktober bis Mitte November
    Information der einzelnen Klassen (Umläufe), Verteilung von Flyern, Aushang der Plakate
  • November / Dezember
    Zur Vor- und Nachbereitung des Aktionstages kann Mitmachen Ehrensache als Bildungsaktion (Stärkung sozialer Kompetenz und Berufsorientierung) an eurer Schule durchgeführt werden.
  • Mitte / Ende November
    Aufforderung an die Schüler sich Arbeitsplätze zu suchen
  • Mitmachen Ehrensache – Aktionstag am 05.12., dem internationalen Tag des Ehrenamts: Jobben für einen guten Zweck.
    Der von den Eltern und dem Arbeitgeber unterschriebene Arbeitsvertrag gilt als Entschuldigung für die Schule.

Rechtliches

  • Ihr könnt für ehrenamtliches Engagement vom Unterricht befreit werden.
  • Wenn ihr unter 18 seid, benötigt ihr die schriftliche Zustimmung der Eltern.
  • Will sich eine Schule mit allen Klassen am Aktionstag beteiligen, kann die Schulkonferenz diesen Tag zum Projekttag erklären (§ 4 Abs. 3 Nr. 6 der Schulbesuchsordnung).
  • Ihr seid am Aktionstag versichert.
  • Jugendliche aller Altersklassen dürfen mitmachen – wenn Schule und Eltern einverstanden sind. Es gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz, d.h. die Tätigkeit muss dem Alter der Schüler entsprechen:
    • Ab 15 Jahren sind acht Stunden erlaubt.
    • 13 und 14-Jährige dürfen bestimmte Tätigkeiten zwei Stunden lang durchführen, es sei denn, die Schulleitung erklärt den Aktionstag am 05.12. zum „Betriebspraktikum im Rahmen des Vollzeitunterrrichts“, dann dürfen die Schüler bis zu 7 Stunden arbeiten (JASG § 5 Abs. 2 Nr 2)
    • Unter Aufsicht und in Gruppen können auch jüngere Schüler mitmachen.
  • Das Arbeitsverhältnis zwischen dem Jugendlichen und dem Arbeitgeber wird immer mit einer Arbeitsvereinbarung geregelt (Download auf der Homepage oder direkt über das Aktionsbüro). Eine Kopie der Arbeitsvereinbarung gilt als Entschuldigung für die Schulen, eine erhält der Arbeitgeber und eine weitere dient als Nachweis für das Aktionsbüro.

Tipp

Lehrer, die mit jüngern Schülern am Aktionstag teilnehmen möchten, können im Klassenverband aktiv werden – z.B. in einer Landschaftsschutzaktion.

Weitere Informationen

Ausführlichere Informationen findet ihr direkt auf der Homepage von Mitmachen Ehrensache: www.mitmachen-ehrensache.de. Dort könnt ihr mit dem Aktionsbüro in eurer Nähe Kontakt aufnehmen und detaillierte Informationen der Botschaftertätigkeit erfahren. Das Aktionsbüro hilft auch bei allen „Krisen“ weiter.