Die Schüler*innen wählen aus ihrer Mitte eine Art Vorsitzende*n, die Schulsprecher*in. Diese*r ist Vorsitzende*r des Schülerrats, leitet die SV-Sitzungen, trifft sich regelmäßig mit den Verbindungslehrer*innen und der Schulleitung und ist verantwortlich für die Aktionen und Projekte der Schülervertretung, sowie die Außendarstellung der SV. Als Ansprechpartner, sowohl für Schüler*innen als auch für Lehrer*innen, ist die Schulsprecher*in Anlaufstation wenn es Fragen oder Probleme gibt.
Schulsprecher*in
Wahl
Je nach Bundesland werden die Schulsprecher*innen anders gewählt. Mal dürfen alle Schüler*innen eine Stimme abgeben, mal nur die Klassensprecher*innen. Um den genauen Wahlablauf zu erfahren, müsst ihr im Schulgesetz eures Bundeslandes nachschauen. Eine Übersicht über die Schulgesetze der Länder findet ihr hier.
Ebenfalls unterscheidet sich die Anzahl der Schulsprecher*innen. Mal gibt es zwei Schulsprecher*innen, eine*n erste*n Schulsprecher*in und eine*n stellvertretende*n Schulsprecher*in. Mal gibt es aber auch mehrere Stellvertreter*innen. Teilweise ist dies auch im Schulgesetz geregelt. Wenn es nicht eindeutig geregelt ist, empfehlen wir ein gleichberechtigtes Team aus zwei Schulsprecher*innen zu wählen. Je mehr mit im Boot sind, desto schwieriger wird die Koordination und die Absprache. Am besten ist es natürlich, wenn die zwei Schulsprecher*innen miteinander befreundet sind oder zumindest gut miteinander auskommen. Die Wahl selbst findet entweder in der SV-Sitzung statt oder auf einer Schüler*innenvollversammlung.
Aufgaben
Die Schulsprecher*in...
- ist der Vorsitzende*r der SV
- beruft die SV-Sitzungen und die Schüler*innenvollversammlung ein und leitet diese
- vertritt die Interessen aller Schüler*innen
- ist Ansprechpartner*in für die Schüler*innen, Lehrer*innen, Eltern, Schulleitung und die Hausmeister*in
- ist kraft Amtes Mitglied in verschiedenen Schulgremien (Schulkonferenz, Förderverein)
- hat die Möglichkeit, nach Absprache mit der Schulleitung auch an Gesamtlehrerkonferenzen regelmäßig teilzunehmen. Dies ist allerdings ein freiwilliger Bonus der Schulleitung, da dort auch oft interne Angelegenheiten besprochen werden. Daher solltet ihr zeigen, dass ihr vertrauenswürdig seid und speziell über Personalangelegenheiten usw. eure Schweigepflicht einhaltet.
- unterrichtet die SV über die Gespräche mit der Schulleitung und den Gremien und anders herum
- hält Kontakt zu den Verbindungslehrer*innenn und der Schulleitung (regelmäßige Treffen: mindestens 1-2 mal im Monat)
- trägt Bitten und Beschwerden aus der Schüler*innenschaft der Schulleitung vor
- wird von der Verbindungslehrer*innen und der Schulleitung unterstützt
- darf in Absprache mit der Schulleitung für wichtige Tätigkeiten auch einmal vom Unterricht befreit werden. Die Vorlage einer Unterrichtsbefreiung für Schulsprecher*innen und andere aktive SVler findet ihr im Downloadbereich.
- ist verantwortlich dafür, dass die Beschlüsse der SV-Sitzung auch umgesetzt werden
- ist Bindeglied zwischen den verschiedenen AGs, die der SV angehören und ruft auch die Sitzung der Zentralen Ebene ein.
- schaut nach dem Rechten und sorgt für Ordnung (z. B. dass die Kassenwarte, welche sich um die Finanzen kümmern, ordentlich arbeiten)
- versucht Konflikte zu lösen
Viel Arbeit, aber auch viel Spaß
Wer sich als Schulsprecher*in zu Wahl stellt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass man damit eine verantwortungsvolle Aufgabe übernimmt. Man sollte bereit sein, sich auch über das normale Maß hinaus für die Schüler*innenschaft, die Schule und verschiedene Projekte einzusetzen. Auch wenn das alles viel Arbeit ist – wir können euch aus eigener Erfahrung sagen, dass dies eine der schönsten Zeiten eures Lebens wird. Denn natürlich macht die Arbeit jede Menge Spaß und ganz nebenbei lernt ihr so sehr viel für euer späteres Leben. Von Menschenkenntnis über das freie Vortragen vor hunderten von Leuten bis hin zur effektiven Organisation und Leitung von Projekten. Mit diesen Zusatzqualifikationen habt ihr später im Berufsleben im Gegensatz zu Anderen einen großen Vorsprung.