Jede Klasse wählt aus ihrer Mitte eine*n Klassensprecher*in und eine*n stellvertretende*n Klassensprecher*in. In nur wenigen Schulgesetzen ist der Ablauf der Wahl genau geregelt. Jedoch sollten auch hier die allgemeinen Wahlgrundsätze beachtet werden. Die Wahl hat frei, gleich, geheim, unmittelbar und allgemein zu sein. Das bedeutet, dass sich jede*r als Kandidat aufstellen lassen darf. Ebenfalls dürfen alle eine Stimme abgeben. Die Wahl muss geheim stattfinden. Also keine Abstimmung per Handzeichen, sondern auf einem Wahlzettel, der danach von der Klassenlehrer*in eingesammelt wird. Die Kandidat*in mit den meisten Stimmen ist erste*r Klassensprecher*in, die mit den zweitmeisten Stimmen ist stellvertretende*r Klassenspreche*r. Sollte Stimmgleichheit herrschen, gibt es eine Stichwahl. Beide Klassensprecher*innen sind automatisch in der Schüler*innenvertretung, sind bei SV-Sitzungen stimmberechtigt und dürfen somit auch auf jeden Fall die Schulsprecher*in wählen.
Klassensprecher*in & Stufensprecher*in
Wahl der Klassensprecher*innen
Wahl der Kurssprecher*innen
In manchen Bundesländern gibt es ab Klasse 10 sogenannte „Kursstufen“: Dort gibt es keine Klassen mehr, sondern Kurse. Hier hat sich bewährt, dass jeder Deutsch-Kurs (da jede*r Schüler*in weiterhin in Deutsch unterrichtet wird) zu Beginn des Schuljahres einen oder zwei „Kurs-Sprecher*innen“ wählt. Diese*r entspricht dann der Funktion einer Klassensprecher*in.
Zeitlicher Ablauf der Wahl
Die Wahlen der Klassensprecher*innen müssen vor der Wahl der Schulsprecher*innen abgeschlossen sein. Wir empfehlen, dass bis spätestens zu Beginn der dritten Unterrichtswoche alle Klassensprecher*innen gewählt sind. Danach, z. B. in der dritten Schulwoche, kann dann die Schulsprecher*in gewählt werden. Ein Schreiben für die Lehrer*innen (zur Erinnerung an die Wahl zum Klassensprecher) mit nützlichen Hinweisen findet ihr im Downloadbereich.
Der Schülerrat
Alle Klassen- und Kurssprecher*innen, sowie ihre Stellvertreter*innen bilden gemeinsam den Schülerrat. Das bedeutet, alle diese Personen sind kraft Amtes Mitglied im Schülerrat und somit voll stimmberechtigt. Die Vorsitzende ist die Schulsprecher*in. In der Regel trifft sich der Schüllerrat mindestens einmal im Monat auf der SV-Sitzung. Dort wird über die wichtigsten Schulangelegenheiten gesprochen, diskutiert und abgestimmt. Damit die Entscheidungen jedoch auf einer möglichst breiten Basis gefällt werden, empfehlen wir allen Schulen, die Sitzungen des Schülerrats für alle interessierten Schüler*innen zu öffnen und auch alle Schüler*innen an den Diskussionen und Abstimmungen als gleichberechtigte Mitglieder*innen zu beteiligen. Dies ist völlig legal. Nur bei einigen wenigen Entscheidungen dürfen laut Schulgesetz nur die Mitglieder*innen des Schülerrats abstimmen (z. B. Schulkonferenz).
Rechte und Pflichten
Vor der Wahl sollte die Klassenlehrer*in die Rechte und Pflichten, sowie die Eigenschaften, die ein*e Klassensprecher*in mit sich bringen sollte, vorlesen. Denn niemandem in der Klasse nützt es, wenn z.B. der Klassen-Clown aus Spaß Klassensprecher wird und nachher seine Aufgaben nicht richtig wahrnimmt.
Die Klassensprecher*in...
- vertritt die Interessen der Schülerinnen und Schüler seiner Klasse
- wählt als Vertreter seiner Klasse die Schulsprecher*in
- gibt Anregungen, Vorschläge und Wünsche einzelner Schüler*innen oder der ganzen Klasse an Lehrer*innen, Schulleitung oder Elternvertreter*innen weiter
- trägt Beschwerden oder Kritik an die Lehrer*innen oder die Schulleitung heran
- unterstützt einzelne Schüler*innen in der Wahrnehmung ihrer Rechte
- vermittelt bei Streit unter Mitschüler*innen
- vermittelt bei Streit zwischen Klasse und Lehrer*innen
- kann bei der Klassenlehrer*in eine sogenannte „Verfügungsstunde“ beantragen, in der Schüler*innen die Möglichkeit haben, Probleme oder andere schulische Fragen zu besprechen
- leitet Diskussionen in der Klasse und sorgt dafür, dass Beschlüsse auch umgesetzt werden
- ist kraft Amtes Mitglied der SV
- nimmt an den SV-Sitzungen teil und informiert die eigene Klasse darüber
- wirkt bei Aufgaben mit, die sich die SV selber stellt
- kann zum Elternabend eingeladen werden
- kann sich seine SV-Mitarbeit im Zeugnis vermerken lassen und sich eine Urkunde ausstellen lassen
Die Klassensprecher*in sollte nicht...
- der verlängerte Arm der Klassenlehrer*in sein
- alles alleine machen sollen
- die Aufpasser*in in der Pause sein
- alle Probleme alleine lösen müssen
- gewählt und dann im Stich gelassen werden
- nur mit den Lehrer*innen reden, wenn Kritik geäußert werden muss
Die Klassensprecher*in sollte folgende Fähigkeiten mit sich bringen...
- frei sprechen und gut argumentieren können
- bereit sein, sich für die Klasse in der SV zu engagieren
- Probleme erkennen und formulieren können
- unparteiisch sein
- Interesse an der Klassengemeinschaft haben
- kompromissbereit sein