In jedem Bundesland heißt die Vertretung der Schülerschaft anders. SMV steht für SchülerMitVerantwortung und SV steht für SchülerVertretung. Wir verwenden auf SVtipps.de die Abkürzung SV (Schülervertretung).
Egal ob an Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien oder anderen weiterführenden Schulen – überall ist laut Schulgesetz eine Vertretung der Schülerschaft vorgesehen. Diese Schülervertretung ist das Bindeglied zwischen der Schülerschaft und den Lehrern. Sie vertritt vorrangig die Interessen der Schüler. Die SV ist also auf der einen Seite eine Anlaufstelle für Schüler, wenn diese Fragen oder Probleme haben, auf der anderen Seite aber natürlich auch Ansprechpartner für Lehrer oder die Schulleitung.
Viele SVen machen aber wesentlich mehr. Sie sehen es als ihre Aufgabe an, das Schulleben durch die Organisation von kleineren Projekten, Aktionen, Konzerten, Ausflügen oder auch Großprojekten zu bereichern. Durch die SV können die Schüler aktiv an der Gestaltung ihrer Schule mitwirken.
Info: Es gibt auch überregionale Vertretungen der Schülerschaft. In jedem Bundesland gibt es einen so genannten Landesschülerbeirat, der sich wiederum aus Schülersprechern der einzelnen Schulen zusammen setzt. Hier findest du eine Übersicht der Landesschülervertretungen.
Zudem ist die SV per Schulgesetz von allen am Schulleben Beteiligten (Schulleitung, Lehrer, Eltern, Schüler, Schulaufsichtsbehörden) zu unterstützen.
Der Schulleiter muss z.B. dafür sorgen, dass ausreichend Zeit und Räume für SV-Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Dabei hat er auch die Möglichkeit, Schüler für SV-Arbeit vom Unterricht zu befreien oder ihnen die Erlaubnis zu geben, die Räume der Schule nachmittags, an Wochenenden oder in den Ferien zu nutzen. Dazu haben wir ein Formular zur Unterrichtsbefreiung im Downloadbereich für euch bereit gestellt.
Lasst euch nicht unterkriegen! Sehr oft sagen Lehrer oder Schulleitungen „Nein, das könnt ihr so nicht machen“, obwohl sie es euch gar nicht verbieten dürften. Da es in jedem Bundesland andere Regelungen gibt, solltet ihr entweder den Rat eures Landesschülerbeirates einholen oder einfach im Schulgesetz eures Bundeslandes nachlesen. Eine Übersicht über die Schulgesetze der Länder findet ihr hier.
Jeder SV gehören automatisch die Klassensprecher und Stufensprecher an. Viele Schulen belassen es dabei. Bei Ihnen besteht die SV also nur aus Klassensprechern.
Aus unserer eigenen Erfahrung empfehlen wir aber die SV für die ganze Schülerschaft zu öffnen. Ganz nach dem Motto: „Wer mitmachen will, darf auch mitmachen.“ Somit verhindert ihr, dass die Klassensprecher als kleiner elitärer Kreis angesehen werden und bezieht gleichzeitig die komplette Schülerschaft in eure Arbeit mit ein. Zudem habt ihr so auch viel mehr engagierte Schüler, die euch unterstützen und auch eigene Projekte verwirklichen können.
An unserer Schule durfte daher jeder Schüler in der SV mitmachen. Auch bei allgemeinen Abstimmungen („Sollen wir Projekt XY umsetzen?“ oder „Wird der Geldantrag von der Arbeitsgruppe Sport genehmigt?“) durften alle Schüler, die in der Sitzung anwesend waren, mit abstimmen. Bei Wahlen zur Schulkonferenz oder anderen vom Schulgesetz vorgegebenen Abstimmungen durften dann jedoch nur die Klassensprecher abstimmen. Dies ist gesetzlich so geregelt.