Die Schulleitung muss euch Raum und Zeit für solche Sitzungen zur Verfügung stellen. Das bedeutet konkret, dass sie euch für eure Sitzung einen Raum zuweisen muss. Sollte euch die große Pause für eine Sitzung reichen, muss gewährleistet sein, dass alle Schüler, die an der Sitzung teilnehmen wollen, auch ins Schulhaus dürfen (in manchen Schulen müssen alle Schüler während der großen Pause ins Freie). Solltet ihr jedoch länger Zeit brauchen, so muss die Schulleitung euch auch eine reguläre Schulstunde anbieten, in der ihr eure Sitzung abhalten könnt. Hier bietet sich beispielsweise die 6. Stunde an. Auch Schüler, die normalerweise noch Unterricht hätten, muss die Schulleitung dann freistellen, sofern sie in der SV aktiv sind. Bei Problemen wendet ihr euch am besten an die Verbindungslehrer.
Die SV-Sitzung ist eines der wichtigsten Management-Instrumente eurer Arbeit. Hier werden alle SVler über den aktuellen Stand der Projekte und Aktionen informiert. Zudem kann hier über Probleme mit Lehrern, Misstände an der Schule usw. gesprochen werden.
Bei den SV-Sitzungen sind auf jeden Fall alle Klassen- und Kurssprechern anwesend; sie bilden damit den Schülerrat, der im Schulgesetz vorgesehen ist. Zudem können aber auch alle anderen interessierten Schüler zur Sitzung hinzukommen. Der Schülerrat sollte jedoch innerhalb der ersten fünf Schulwochen das erste Mal zusammen treffen, um einen Schülersprecher zu wählen. Ebenfalls sollte auf einer der ersten SV-Sitzungen auch ein Protokollant, ein Kassenwart und die Delegierten für die Schulkonferenz gewählt werden.
Normalerweise werden Sitzungen von den Schülersprechern vorbereitet und geleitet. Die Schülersprecher laden dazu mindestens einmal im Monat (wenn nötig auch öfters) rechtzeitig per Aushang zur Sitzung ein. Meistens finden die Sitzungen in der großen Pause oder in einer 6. Stunde statt. Die Schülersprecher erstellen eine Tagesordnung und sorgen dafür, dass die Schulleitung Raum und Zeit für die Sitzung zur Verfügung stellt. Unterstützt werden sie dabei von den Verbindungslehrern, die ebenfalls an der Sitzung teilnehmen. Andere Lehrer oder die Schulleitung haben kein generelles Recht an der ganzen Sitzung teilzunehmen. Es sollte ihnen jedoch die Möglichkeit gegeben werden, auf Wunsch zu einzelnen Tagesordnungspunkten in der Sitzung etwas zu sagen. Danach müssen sie den Raum aber wieder verlassen.